Sehr geehrte Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

ich wünsche uns allen für die nächste Zeit weiterhin viel Energie und gute Strategien für das, was auch immer auf uns zukommt; aus Erfahrung bin ich mir sicher, dass wir am Elsa eine Schulgemeinde sind, die sich als Team sieht und die sich an so vielen Stellen gelassen und oft auch humorvoll den Aufgaben stellt.

Dafür bedanke ich mich sehr herzlich bei Ihnen und bei allen Schüler*innen!

Sie haben der Presse entnommen, dass die pandemiebedingten Zahlen, insbesondere die Inzidenzwerte, Anlass zu Sorge geben. Der Gesetzgeber hat bisher nicht viele neue Auflagen für die Zeit zwischen den Herbstferien und voraussichtlich bis zu den Weihnachtsferien gemacht.

Ich gebe Ihnen zum Schulbeginn einen Überblick.

  1. Es herrscht wieder Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, also auch während des Präsenzunterrichts. Teilweise gilt die Maskenpflicht auch an öffentlichen Orten im Freien, wie dem Friedensplatz oder der Marktstraße und selbstverständlich in den öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen. Sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, dass es sinnvoll ist, die Maske auf dem gesamten Schulweg anzulegen und erinnern Sie an die richtige Handhabung beim Anlegen und Tragen der Maske.
  2. Dieser E-Mail angehängt ist auch noch einmal die Regelung zum Verhalten in der Schule. Bitte gehen Sie diese mit Ihren Kindern vor Schulbeginn unbedingt noch einmal durch, damit alles reibungslos klappt.
  3. Präsenzen in der Schule werden mit Blick auf die Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten über festgelegte Sitzpläne dokumentiert. Es ist sehr wichtig, dass Sie im Falle einer positiven Testung jederzeit umfassend Auskunft geben können über alle geschützten und ungeschützten Kontakte Ihres Kindes.
  4. Der Gesetzgeber sieht ein Belüftungssystem vor, auf das alle Fachkolleg*innen und die Kolleg*innen im Ganztag achten. Die darin formulierten Regeln sind zu befolgen und können schnell zur selbstverständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden:
      • Stoßlüften alle 20 Minuten,
      • besser Querlüften, wo immer es möglich ist (Öffnen von gegenüberliegenden Fenstern und Türen),
      • Lüften während der gesamten Pausendauer.

Wir achten auf die Einhaltung der Belüftungsregeln (auch während schriftlicher Leistungsüberprüfungen). Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern, dass eine warme Kleidung nach dem Zwiebelprinzip sehr wichtig ist. Machen Sie bitte auch darauf aufmerksam, dass Wertgegenstände immer am Körper zu tragen sind (ggf. Ausnahme: Handy während schriftlicher Leistungsüberprüfungen).

Zusätzlich zu diesen Regelungen ist unser Konzept zum Lernen auf Distanz in Arbeit. Sobald das Konzept von der Lehrerkonferenz und von der Schulkonferenz verabschiedet wurde, wird es Ihnen zur Verfügung gestellt. Die Klassen- und Kurslehrer*innen werden das Konzept den Schüler*innen erläutern, so dass in jedem Fall sehr zeitnah klar ist, wem welche Aufgabe in welchem Zeitraum zukommt, sollte es zum Lernen auf Distanz kommen. Ich bin sicher, dass das Konzept uns auch bei Quarantänefällen eine große Hilfe sein wird.

Rückkehr von Schülerinnen und Schülern aus Risikogebieten/Schulpflicht

 Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten nach Maßgabe der jeweils geltenden Coronaeinreiseverordnung (vgl. zu der ab dem 7. Oktober 2020 geltenden Fassung https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201006_coronaeinrvo_ab_07.10.2020_lesefassung.pdf) regelmäßig in Quarantäne begeben. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

Wenn Schülerinnen und Schüler in Quarantäne sind, bleiben sie dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt daher keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des (Bußgeldverfahren, Ordnungsmaßnahmen) nicht zu sanktionieren.

Nach § 43 Absatz 2 SchulG müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falle eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne im Wege der Amtshilfe gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind. Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können. Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:

  • Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
  • Testung unverzüglich nach der Einreise (Testzentrum oder Hausarzt)

Bei Fragen wenden Sie sich weiterhin gern an die Koordinator*innen, an Frau Meyer-Rieforth und selbstverständlich an mich. Für einen reibungslosen Schulalltag sind wir auf Ihren Rat und Ihre Meinung angewiesen. Dies gilt besonders, wenn Sie und Ihre Kinder merken, dass es zu Schwierigkeiten kommt, dass Sie oder Ihre Kinder sich mit den vereinbarten Regeln unwohl fühlen oder Probleme sehen in der Umsetzung unserer Konzepte.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern ein erholsames Wochenende. Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir die uns bevorstehenden Wochen bis Weihnachten zusammen erfolgreich meistern werden.

Mit herzlichem Gruß

Alice Bienk

Schulleiterin