Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die Inzidenzzahlen in Oberhausen sind konstant unter 165. Dies bedeutet, dass wir ab Montag, dem 10.05.2021 wieder in den Präsenzunterricht im Wechselmodell einsteigen.

Wir beginnen – auch in Absprache mit den Koop-Schulen –  mit einer A-Woche.

 

Die Testpflicht für Schüler*innen und Lehrer*innen bleibt als Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht bestehen:

Aus der Schul-Mail vom 08.04.2021

  • Es [wird] ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
  • Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.
  • Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

 Daraus ergibt sich für die Testungen in KW 19 – (10.5.-13.5.21) Folgendes:

Jg. 5-9:

Testung Montag und Mittwoch (Gruppe A)  bzw. Dienstag (Gruppe B) zu Beginn der 1. Lerneinheit durch den/die jeweilige*n Fachlehrer*in in der Lerngruppe, die an diesem Tage im Hause ist (Ort: Klassenzimmer bzw. Kursraum).

EF:

Testung Montag und Mittwoch (Gruppe A) bzw. Dienstag (Gruppe B) mit der Schülergruppe, die an diesem Tage im Hause ist

– um 7.45 Uhr in D1 und D2 für Schüler*innen, die zur 1. Stunde Unterricht haben

– um 9.30 Uhr in D2 für Schüler*innen, die ab der 3. Stunde Unterricht haben (diese müssen sich verpflichtend testen lassen, auch wenn sie erst ab der 5. Stunde Unterricht haben)

Die Q 1 kommt ab nächste Woche in Vollpräsenz, die Testungen laufen (aufgeteilt in drei Gruppen, die Reihenfolge der Gruppen wird wie bisher über IServ mitgeteilt):

Montag ab  7.30 Uhr

Mittwoch ab 7.30 Uhr

Die EF und die Q1 müssen bitte unbedingt an ihre TESTPÄSSE denken. Diese sind aktuell zu halten und vor Unterrichtsbeginn vorzuzeigen.

 

Präsenzunterricht ab Montag, dem 10.05.2021

Q1

Die Q1 wird an allen Schultagen in der Woche in allen Stunden – auch den Einzelstunden – in Vollpräsenz beschult.

EF und Sekundarstufe I

Für die Jahrgänge 5 bis EF gilt die A/B-Einteilung wie gewohnt. Folgendermaßen kommen die Gruppen zur Schule, natürlich immer im Stundenplanraster. In der SI wird der Nachmittagsunterricht weiterhin in Distanz erteilt.

  Mo Di Mi Do Fr
10.-14.05. A B A FEIERTAG UNTERRICHTSFREI
17.-21.05. B A B A B

Unsere drei Inklusionsschüler*innen im 10. Schulbesuchsjahr streben den Förderschul-Abschluss an. Sie werden darauf von Ricarda Beckmann in Präsenz vorbereitet.

Wichtig:

  • Kolleg*innen informieren die Schüler*innen selbst über etwaige Stundenausfälle, sowohl des Distanz- wie auch des Präsenzunterrichts.
  • Es gilt auch in Pausen die Abstandsregel. Um diese zu gewährleisten, werden Räume für Schüler*innen offen gehalten. Es herrscht Maskenpflicht im gesamten Gebäude.
  • Mensa und Caféteria/Schollin bleiben geschlossen, für Speisen und Getränke muss selbst gesorgt werden.

 

Leistungsbewertung

Klausuren in der SII

Es werden alle noch zu schreibenden Nachschreibeklausuren des Abiturs in Präsenz geschrieben.

Es werden alle Klausuren der Q1 und die zweite Klausurrunde der EF in Präsenz zum angegebenen Termin (Start: 07.05.2021) geschrieben. Die zentrale Klausur in der EF entfällt.

Zu den Klausuren kommen die Kurse vollständig in die Schule. Die Q1 schreibt in Vollpräsenz.

Die EF wird  nach A/B-Schülergruppen aufgeteilt, so dass die Gruppen nicht gemischt werden. Ca. drei Tage vor Klausurbeginn werden die Räume über den Vertretungsplan kommuniziert.

Klassenarbeiten in der SI

Bereits erbrachte schriftliche Leistungen:

  1. Die bereits erbrachte schriftliche Leistung (Klassenarbeit oder alternative Lernleistung) ist als solche gültig und als schriftliche Note für die Schüler*innen zu werten. Die Schülerin/Der Schüler schreibt keine weitere schriftliche Arbeit.
  2. Schülerinnen und Schüler, deren Leistung im defizitären Bereich liegt, wird die Möglichkeit einer zusätzlichen Leistung gegeben, die dann in die Somi-Note eingeht.

Noch nicht erbrachte schriftliche Leistungen:

  1. Die fehlenden Klassenarbeiten werden an den Tagen des Präsenzunterrichts jeweils in der 3. (im Jg. 9 ggf. zusätzlich in der  4. Stunde) geschrieben. Dies geschieht im Wechselunterricht der Klasse, sobald dieser wieder einsetzt. Am ersten und zweiten Tag (10. und 11.05.) wird die Klassenarbeit in der 2. Fremdsprache geschrieben. Am dritten (12.05.) und vierten (17.05.) Tag des Präsenzunterrichts im Wechsel findet die Klassenarbeit Deutsch statt. In der zweiten Woche des Präsenzunterrichts wird an zwei Tagen (Di und Mi) zunächst Mathematik, dann Englisch (Do und Fr) geschrieben.
  2. Die Fachlehrer*innen können individuell nach Absprache mit den anderen Fachlehrer*innen von diesem Plan abweichen. Die Schüler*innen werden zeitnah darüber informiert.
  3. Für die Klassenarbeit geben die Fachlehrer*innen das Material an die Aufsichten, also an die Kolleg*innen, die in der 3./4. Stunde planmäßig die Lerngruppe beaufsichtigen. Sollten einzelne Schüler*innen bereits eine Klassenarbeit geschrieben haben, versorgen die Fachlehrer*innen diese Schüler*innen mit Material, das während der Klassenarbeitszeit bearbeitet wird.
  4. Es gibt keinen zentralen Nachschreibtermin. Es ist einfacher, in diesen Fällen individuell vorzugehen.

Wertigkeit der schriftlichen Leistungen in der SI

Da nur noch eine schriftliche Lernleistung zur Notengebung hinzugezogen wird, haben sich die Fachkonferenzen der schriftlichen Fächer auf eine für dieses Schuljahr gültige einheitliche Grundlage zur Bewertung geeinigt. Diese beträgt 25% der Gesamtnote.

 

Maskenpflicht für Schüler*innen und Lehrer*innen/Hygienekonzept

In Absprache mit den beiden anderen Gymnasien ist auf dem Schulgelände und im Schulgebäude das Tragen einer medizinischen Maske für alle Personen Pflicht.

Es gilt das aktuelle Hygienekonzept mit Laufwegen, Lüftungsvorschriften und Abstandsregeln.

In jedem Klassenraum gibt es nicht nur einen Beamer unter der Decke, sondern auch ein CO2-Messgerät, welches hilft, Lüftungsintervalle zu beachten.

 

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, dann melden Sie sich gerne bei mir oder den Mitgliedern der erweiterten Schulleitung.

Mit freundlichen Grüßen

Alice Bienk

Schulleiterin