Liebe Eltern, liebe SchülerInnen, liebe KollegInnen,

in dieser Woche wird es auch nach den letzten Prognosen extrem heiß werden. Grundsätzlich gilt, dass erst am jeweiligen Wochentag selbst über Hitzefrei entschieden werden kann und wird. Hitzefrei gilt grundsätzlich nicht für die Sekundarstufe II. Unbedingt sollten sich bitte alle über den Vertretungsplan und die App über den tagesaktuellen Stand informieren.

Für Montag, Dienstag und Mittwoch bleibt es dabei, dass die Zeugniskonferenzen im Nachmittagsbereich durchgeführt werden. Da am Donnerstag und Freitag zahlreiche Abiturprüfungen durchgeführt werden müssen, wird es in der gesamten Woche zu Besonderheiten im Vertretungsplan kommen. Denkbar für die Tage Dienstag bis Freitag wäre bei Hitzewetter ein Unterrichtsende nach der fünften Stunde für die Sekundarstufe I. Die Sekundarstufe II hat Unterricht nach Plan (siehe Vertretungs-App). Mittagessen kann eingenommen werden, wenn das gewünscht wird und muss sonst rechtzeitig abbestellt werden. AGs im Ganztag finden zunächst einmal statt, sofern sie nicht wegen der Zeugniskonferenzen oder anderen Gründen ausfallen müssen. Wir bitten diesbezüglich um Beachtung des Aushangs im Ganztag. Fragen diesbezüglich werden gerne von Frau Lück beantwortet.

Natürlich werden Schülerinnen und Schüler der SI nach Bedarf im Ganztag bis 16 Uhr betreut. Es gilt wie bei sonstigem Unterrichtsausfall am Nachmittag das Verfahren, dass Eltern mit ihren Kindern klare Verabredungen treffen, wie sie sich im Fall eines Unterrichts- oder Veranstaltungsausfall bezüglich der Betreuung verhalten sollen. 

Das grundsätzliche Vorgehen ist selbstverständlich mit unseren Kooperations- und Nachbargymnasien im Süden, Heinrich-Heine-GY und Bertha-von-Suttner-GY, abgestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Alice Bienk, Schulleiterin

 

Zur Information:

Bei großer Wärme in den Schulräumen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Hitzefrei gegeben wird (BASS 12 – 52 Nr. 1, Ziffer 4.5). Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27° C. Bei weniger als 25° C ist Hitzefrei nicht zulässig. In der Sekundarstufe II gibt es kein Hitzefrei.

Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/FAQ-Schulrecht/FAQ-Schulrecht-Unterricht/Unterrichtsteilnahme-Fernbleiben-vom-Unterricht/index.html