Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
beachten Sie bitte folgende Änderungen im Bereich der Testungen, die ab der nächsten Woche gelten:
Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen
Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder seit maximal 3 Monaten genesene Personen; dazu zählen Schüler:innen, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben.
Zukünftig besteht die Testpflicht also nur noch für Schüler:innen, die noch nicht immunisiert sind. Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können und diesen einmal dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin (Klasse 5-9) bzw. im Sekretariat (Oberstufe) vorzeigen.
Getestet wird weiterhin an den Tagen Montag, Mittwoch und Freitag. Alternativ zur Teilnahme an der Schultestung kann auch ein aktueller Bürgertest vorgelegt werden.
Alle Schüler:innen können weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Klassenlehrer:innen, die Koordinator:innen, Frau Bienk oder Frau Berenwinkel.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Berenwinkel
stellvertretende Schulleiterin