Die Aufgaben der Schülervertretung (SV) können in zwei Bereiche aufgeteilt werden. Zum einen sind es die Aufgaben, die nach §74 Abs. 1 SchulG für das Land Nordrhein-Westfalen und nach dem SV-Erlass des Kultusministeriums vom 22.11.1979 vorgesehen sind, und zum anderen Aufgaben, die die SV selber gewählt hat.
Zu den gesetzlichen Aufgaben gehört die Wahrnehmung der Interessen der Schülerinnen und Schüler, die Vertretung der Schülerinnen und Schüler in Belangen der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und die Mitwirkung in den Gremien an schulischen Entscheidungen.[1] Zudem soll die SV Schülerinnen und Schüler zur Bildung von selbstständigen kritischen Urteilen, zu eigenverantwortlichem Handeln und zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten befähigen.[2]
Zu den selbstgewählten Aufgaben gehört die Verbesserung und die Aufrechterhaltung der Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schüler und anderen Beteiligten in der Schule. Auch hat sich die SV der Bezirksschülervertretung Oberhausen (BSV) untergeordnet. In dieser BSV kooperiert die SV mit den SVen anderer Schulen, um auch gemeinsame Interessen gegenüber der Kommunalregierung o.ä. zu vertreten.
Des Weiteren nehmen die Mitglieder der SV eine Vorbildfunktion ein und organisieren Veranstaltungen und Aktionen für die Schülerinnen und Schüler.[3] Am Elsa findet eine wöchentliche Sitzung mit den KlassensprecherInnen und deren StellvertreterInnen donnerstags in der zweiten großen Pause im SV-Raum statt. Zudem treffen sich die Schülersprecherinnen sowie deren Stellvertreter und die SV-Lehrer einmal in der Woche mit der Schulleitung, um aktuelle Themen und Aktionen abzusprechen. Von der SV (mit)organisierte und teilweise auch selbstständig durchgeführte Veranstaltungen sind neben den turnusmäßigen SV-Sitzungen und -wahlen etwa die Nikolaus-Aktion, das internationale Frühstück, die Unterstufenparty oder auch der Besuch des Kolping-Infomobils sowie die Lesung inklusive anschließendem Workshop mit dem Autoren Nils Oskamp.
Quellen:
[1] §74 Abs.1 SchulG für das Land Nordrhein-Westfalen
[2] SV-Erlass des Kultusministeriums vom 22.11.1979; Abs. 1.1 & Abs. 1.2
[3] Schülervertretersatzung des Elsa-Brändström-Gymnasiums Oberhausen; Abs. 2 Satz 1 & 4