Hier finden Sie die Satzung der Schülervertretung des Elsa, die die damaligen Schülersprecherinnen Nilay Akar und Franziska Angenendt im Juni 2017 verfasst haben:

 

Schülervertretersatzung des Elsa – Brändström – Gymnasiums Oberhausen

Erstellt von: Franziska Angenendt und Nilay Akar

Datum: 28.06.2017

 

Vorwort:

Diese Schülervertretungssatzung wurde verfasst, um kommenden SchülersprecherInnen und allen künftigen Mitgliedern der SV- Familie einen angenehmen Einstieg zu ermöglichen.

Wir hoffen, wir können Euch mittels dieser Satzung durch den §-Dschungel helfen und ersparen Euch eine äußerst anstrengende Einlesung.

Dies soll Euch nicht auch nur im Ansatz daran hindern, Kritik an dieser Satzung zu üben und sie zu verändern, sofern Ihr es für notwendig haltet.

Was Ihr bei der Satzungsveränderung und allem anderen hinsichtlich der SV beachten müsst, könnt Ihr Euch hiermit zu Gemüte führen.

Viel Spaß beim Lesen und frohes Schaffen!

Eure Franziska und Nilay.

 

1.Erlass:

Die folgende Satzung ist ausschließlich in Absprache und mit dem Einverständnis der Schulleitung gültig!

Sofern Bedenken geäußert werden, erfolgt eine Entscheidung durch die Schulkonferenz.

  1. Selbstverständnis der SV:

Die SchülervertreterInnen des Elsa – Brändström – Gymnasiums Oberhausen dienen zur Verbesserung, sowie Aufrechterhaltung der Kommunikation zwischen Schülern und anderen am Schulleben beteiligten Akteuren.

Des Weiteren genießt sie eine gewisse Präsenz und Mitbestimmung in den Gremien der Schule, wodurch sie eine unverzichtbare Instanz der Schule darstellt.

Zumal die Schülervertretung des Elsa – Brändström- Gymnasium eng mit umliegenden Gymnasien arbeitet und somit schulübergreifende Kooperationen ermöglicht.

Zusätzlich nehmen SchülervertreterInnen eine Vorbildfunktion ein, organisieren einige Veranstaltungen und Aktionen im Rahmen des „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“ Projekts und nehmen bei schulischen Aktionen (z.B. Sportprojekttag) eine unterstützende Rolle ein.

  1. Freistellung der SV:

Die SchülervertreterInnen werden in Absprache mit der Schulleitung vom Unterricht freigestellt, sofern sie während dieser Unterrichtszeit die Planung von Aktionen verfolgen oder anderweitige Tätigkeiten ausüben, die dazu dienen Ziele der SchülervertreterInnen zu verfolgen.

  1. Kassenführung:

Durch den Besitz der SV- Kassen, sowie des SV-Kontos kann nicht auf KassenwärterInnen verzichtet werden, die die Finanzen im Blick haben.

Die Bestimmung der KassenwärterInnen erfolgt durch eine Wahl per Handzeichen bei der zweiten Schülerratssitzung im neuen Schuljahr.

(Zusätzlich können ebenfalls per Handzeichen zwei PrüferInnen gewählt werden, sodass aus finanzieller Sicht keine Ungereimtheiten vorliegen.)

  1. SV- Instanzen und ihre Verpflichtungen:

5.1 Verpflichtungen der Klassensprecher:

Durch die Annahme des KlassensprecherInnenamts verpflichten sich die Klassensprecher dazu an den monatlichen SchülerInnenratssitzungen (SR), sowie weiteren nach Belangen einberufenen Sitzungen teilzunehmen.

Des Weiteren dienen sie dazu den Austausch und die Kommunikation zwischen der Klasse und der SV zu ermöglichen.

Hierzu zählt auch das Weiterleiten von Belangen und Wünschen, sowie das Einsammeln von Unterschriften zur Emöglichung der SchülerInnenvollversammlung.

 

5.2 Verpflichtungen der StufensprecherInnen:

Sowohl die StufensprecherInnen der Jahrgangsstufen 5-9, als auch die StufensprecherInnen der Jahrgangsstufen 10-12 sind dazu verpflichtet an den wöchentlich stattfindenden SV-Sitzungen teilzunehmen.

Des Weiteren dienen sie zur Weiterleitung von Informationen an die KlassensprecherInnen und Unterstützung des SV Vorstandes.

Sofern die StufensprecherInnen verhindert sind, müssen ihre jeweiligen Stellvertreter einspringen.

Auch bei diesen Sitzungen soll die Anwesenheit regelmäßig überprüft werden.

Erscheinen die StufensprecherInnen nicht zu den Sitzungen, erhalten diese auch keine Zertifikate.

Des Weiteren wird darum gebeten, (stichwortartig) Protokoll zu führen, um Ideen/ Entwicklungen dauerhaft festhalten zu können.

In den ersten sechs Wochen werden die StufensprecherInnen mittels eines E-Mail- Verteilers bzw. einer WhatsApp Gruppe durch den SV-Vorstand an die Sitzungen erinnert, anschließend sollte dies nicht mehr von Nöten sein.

5.3 Verpflichtungen des SchülerInnenrats (SR):

Neben den monatlichen Sitzungen ist der SchülerInnenrat (SR) dazu berufen die SV – Strukturen kritisch zu hinterfragen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu entwickeln.

Ferner wird der SchülerInnenrat (SR) darum gebeten neue Inhalte, sowie Projekte zu suchen und zu entwickeln und sich bezüglich aktueller Projekte auf dem Laufenden zu halten, um Aktionen abzusprechen.

Zusätzlich sollen auch diese Sitzungen von den SchülerInnen protokolliert werden.

(Es bietet sich an, dies in alphabetischer Reihenfolge zu erstellen)

5.4 Verpflichtungen des SV- Vorstandes:

Die Verpflichtungen des SV-Vorstands lassen sich in zwei Handlungsbereiche unterteilen.

Auf der einen Seite muss schulinternen, auf der anderen schulexternen Verpflichtungen nachgekommen werden.

Zunächst einmal stellt der SV- Vorstand die „Krone“ der SchülervertreterInnen dar, daher ist der SV- Vorstand die Instanz, die den Austausch, sowie die Kommunikation zwischen der Schulleitung und den Schülern ermöglicht.

Schulintern sollte der Vorstand eine Differenzierung von Schwerpunkten vornehmen.

Die SV-Arbeit lässt sich in folgende und viele weitere Aspekte und Ziele unterteilen:

  • Unter-/Mittel-/Oberstufe
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • SV- Recht
  • Umwelt

Ferner muss der SV- Vorstand sämtliche Sitzungen (bspw. Schülervollversammlung, SR- Sitzungen) planen und jeweilige Einladungen, sowie Stimmzettel und Namens/- Teilnehmerlisten erstellen und E-Mail- Verteiler bzw. WhatsApp Gruppen erstellen.

Zusätzlich muss auf die Einhaltung von Formalia (regelmäßige Protokolle) und die Teilnahme an sämtlichen Konferenzen, Seminaren etc. geachtet werden.

Als schulexterne Verpflichtungen lassen sich die Kooperationen und Kommunikation mit umliegenden Schulen anführen.

Abschließend nimmt der SV-Vorstand, wie alle Mitglieder der SV, eine Vorbildfunktion ein, der es bedarf nachzukommen.

5.5 Verpflichtungen der Schulkonferenzvertretenden:

Die Schulkonferenzvertretenden sind allem voran dazu verpflichtet, an allen Schulkonferenzen teilzunehmen.

Überdies sollen in der Schulkonferenz die Interessen der SchülerInnen vertreten werden.

Selbstverständlich sollen die Schulkonferenzvertretenden auch neue Kenntnisse, Entwicklungen im Schulleben, die in der Schulkonferenz besprochen wurden, in alle SV Sitzungen tragen.

5.6 Verpflichtungen der SV- Lehrer:

Grundsätzlich sind die SV-Lehrer dazu da, um die SchülerInnen bei der Planung von Projekten, sowie bei Auseinandersetzungen mit LehrerInnen zu unterstützen.

Das Klima zwischen den SchülervertreterInnen und den LehrerInnen ist daher meist ausgeglichen und die Arbeit sehr effektiv.

 

  1. Wahlvorschriften einzelner SV – Instanzen:  

6.1 Wahl der Klassensprecher:

Die Klassensprecher werden zu Beginn eines jeden Schuljahres in und von ihrer Klasse gewählt. Hierbei werden in den Jahrgangsstufen 5-9 je ein Klassensprecher und ein stellvertretender Klassensprecher gewählt.

Durch die Annahme des Amts verpflichten sich die Klassensprecher dazu aktiv Arbeit in der SV zu leisten!

6.2 Wahl der Stufensprecher der Jahrgangsstufen 5-9:

Die Wahl der StufensprecherInnen der Jahrgangsstufen 5-9 erfolgt während der ersten Sitzung des SchülerInnenrats (SR) im neuen Schuljahr.

Allem voran sollte zunächst die Anwesenheit der SchülervertreterInnen mittels einer zuvor erstellten Teilnehmerliste überprüft werden.

Diese Teilnehmerliste enthält neben den Spalten für die Vor- und Nachnamen, eine weitere Spalte, die für die E-Mail-Adressen der Klassen-und StufensprecherInnen, sowie deren Vertretern vorgesehen ist, um im Anschluss der Schülerratssitzung einen E- Mail Verteiler zu erstellen.

Der E- Mail Verteiler kann anschließend zur Versendung von Einladungen und weiteren organisatorischen Aspekten genutzt werden.

Zur Erstellung der Teilnehmerliste für die erste Schülerratssitzung in einem jeden Schuljahr, sollten die Namen der Klassensprecher und deren Vertreter (in den Jahrgangsstufen 10- 12 die Namen der Stufensprecher und Vertreter) frühzeitig eingeholt werden. Diese Namen können entweder bei den Klassenlehrern oder bei den Stufenleitern erfragt werden.

Bei der Wahl der StufensprecherInnen der Jahrgangsstufen 5-9 ist zu berücksichtigen, dass vertretend für jede Stufe je ein Stufensprecher und ein Vertreter des Sprechers gewählt werden müssen.

Die KlassensprecherInnen, die sich zur Wahl stellen, sollten eine kurze Rede halten, bevor die Wahl durch die Leiter der Schülerratssitzung (meist SchülersprecherInnen und SV- LehrerInnen) eingeleitet wird.

Hierbei hat jede Klasse jeweils eine Stimme für den Stufensprecher und eine für den stellvertretenden Stufensprecher.

Sobald alle StufensprecherInnen und ihre Vertreter gewählt wurden, kann der Auftrag für den Druck der SV- Shirts erteilt werden.

6.3 Wahl der StufensprecherInnen der Jahrgangsstufen 10-12:

Im Gegensatz zu den StufensprecherInnen der Jahrgangsstufen 5-9, stehen die StufensprecherInnen der Jahrgangsstufen 10-12 bereits vor der ersten Schülerratssitzung fest.

Denn in den Jahrgangsstufen 10-12 werden ausschließlich StufensprecherInnen gewählt, da es in der gymnasialen Oberstufe keine Klassen mehr gibt.

Hierfür wird für jede Stufe ein Sprecher und zusätzlich ein weiterer Sprecher pro 20 SchülerInnen, sowie gleichermaßen VertreterInnen gewählt.

Bei 100 SchülerInnen in einem Jahrgang werden dementsprechend sechs StufensprecherInnen, sowie sechs VertreterInnen gewählt.

6.4 Wahl der Schulkonferenzvertretenden:

Die Wahl der Schülervertreter für die Schulkonferenz findet ebenfalls während der ersten Sitzung des Schülerrats (SR) statt.

In der Schulkonferenz wird die Schülervertretung durch sechs SchülerInnen vertreten.

Um als Schulkonferenzvertretende zu kandidieren müssen die SchülerInnen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die kandidierenden SchülerInnen müssen in der Jahrgangsstufe 10,11 oder 12 sein.
  • Die kandidierenden SchülerInnen müssen Teil des Schülerrats sein. (D.h., dass sie StufensprecherInnen ihrer Stufe sein müssen)

Diese sechs Schulkonferenzvertretenden setzen sich zusammen aus den beiden noch zu wählenden SchülersprecherInnen und vier weiteren SchülervertreterInnen, die in der besagten Sitzung gewählt werden.

(→Hinweis: Die SchülersprecherInnen sind noch nicht bekannt, da sie durch die anstehende SchülerInnenvollversammlung gewählt werden!)

Für die Wahl der restlichen vier Schulkonferenzvertretenden haben die Jahrgangsstufen 5-9 pro Klasse drei Stimmen, die auf zwei Stimmzettel verteilt sind, um vier Schulkonferenzvertretende und sechs Vertreter zu wählen.

Die Jahrgangsstufen 10-12 haben jeweils zwölf Stimmen.

Die gewählten Vertreter werden anschließend durch das Sekretariat in den E- Mail Verteiler der Schulkonferenz aufgenommen und dadurch künftig zu den Tagungen der Schulkonferenz eingeladen.

Die Teilnahme an den Schulkonferenzen ist verpflichtend! Eine Vorbereitung der Schulkonferenzvertretenden ist empfehlenswert.

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass bei dieser Schülerratssitzung weder VertreterInnen für die Fachkonferenz noch VertreterInnen für die Schulpflegschaft gewählt werden, da die Teilnahme an den Fachkonferenzen freiwillig durch die Eintragung in den jeweiligen Listen erfolgt und die noch zu wählenden SchülersprecherInnen die SchülerInnen in der Schulpflegschaft vertreten werden.

Einladungen für die Fachkonferenzen erhält man per E-Mail, nachdem man sich in den besagten Listen eingetragen hat.

6.5 Wahl der SchülersprecherInnen und des SV- Vorstandes:

Die Wahl der SchülersprecherInnen und des SV- Vorstandes erfolgt durch eine sogenannte SchülerInnenvollversammlung.

Hierzu müssen zunächst 20 % aller SchülerInnen mittels ihrer Unterschriften eine solche SchülerInnenvollversammlung beantragen.

Zur Vereinfachung der Beantragung soll bereits in der ersten SchülerInnenratssitzung (SR) festgelegt werden, dass die KlassensprecherInnen in ihrer Klasse Unterschriften sammeln und diese an die StufensprecherInnen weiterreichen, sodass die amtierenden SchülersprecherInnen bzw. der SV- Vorstand die Listen erhalten und die Wahl einleiten.

(→Hinweis: Sofern SchülersprecherInnen erneut kandidieren dürfen diese die Wahl selbstverständlich nicht leiten!)

Sofern die Unterschriften vorliegen, leitet der amtierende SV- Vorstand die Wahl der SchülersprecherInnen, sowie des SV-  Vorstandes ein.

Die SchülerInnen dürfen zwei SchülersprecherInnen und drei VertreterInnen wählen, die zu fünft den SV- Vorstand bilden.

Hierzu müssen in der Aula Wahlurnen aufgestellt und zuvor Stimmzettel angefertigt werden.

Während der Wahlen darf nicht vergessen werden, dass die SchülerInnen ihre Schülerausweise vorzeigen bzw. sich eintragen, bevor sie die „Wahlkabinen“ betreten, um im Nachhinein nachvollziehen zu können, welche SchülerInnen bereits gewählt haben und welche nicht.

Auch hierzu müssen zuvor Namenslisten erstellt werden. (Diese können auch in digitaler Form festgehalten werden, um einer Papierverschwendung vorzubeugen.)

Aus organisatorischer Sicht ist es sinnvoll, zeitgleich zwei Jahrgangsstufen in die Aula einzuladen, sodass sich die Kandidaten den SchülerInnen vorstellen können und anschließend die Wahl stattfindet.

Sobald die Stimmen ausgezählt sind, werden die neuen SchülersprecherInnen, sowie die drei VertreterInnen und somit der neue SV- Vorstand bekanntgegeben.

6.6 Wahl der künftigen SV-Lehrer:

Die Wahl der künftigen SV- Lehrer findet ebenfalls durch den SchülerInnenrat (SR) statt.

Allerdings findet die Wahl der künftigen SV-Lehrer im auslaufenden Schuljahr (d.h., kurz vor Ende des Schuljahres) statt, sodass die Stundenanzahl der SV-Lehrer bei der Erstellung des Stundenplans des anstehenden Schuljahres berücksichtigt werden können.

In dieser SchülerInnenratssitzung (SR) werden drei neue SV-Lehrer gewählt.

Die Jahrgangsstufen 5-9 haben pro Klasse drei Stimmen.

Die Jahrgangsstufen 10 und 11(, da die Jahrgangsstufe 12 meist nicht mehr anwesend ist.) haben jeweils sechs Stimmen.

Die Wahl wird durch die SchülersprecherInnen bzw. den SV- Vorstand geleitet.

Zusätzlich dürfen während des Wahlvorgangs weder derzeitige, noch kandidierende Lehrer anwesend sein!

Nach Auszählung der Stimmen werden auch die künftigen SV- Lehrer durch den SV- Vorstand bekanntgegeben.

  1. Überblick über alle Sitzungen:

Wöchentlich stattfindende SV- Sitzungen:

  • SV- Sitzung der StufensprecherInnen der Jahrgangsstufen 5-12
  • SV-Sitzung des SV-Vorstandes mit der Schulleitung
  • Ggf. SV-Vorstand unter sich

Monatlich stattfindende SV- Sitzungen:

  • SchülerInnenratssitzung (alle Klassen-/ Jahrgangsstufensprecher, sowie ihre VertreterInnen!)

Weitere SV- Sitzungen:

  • SchülerInnenvollversammlung zur Wahl der SchülersprecherInnen und des SV-Vorstandes

(Hinweis: SchülerInnenvollversammlungen dürfen max. zwei Mal pro Halbjahr einberufen werden)

  • Zusätzlich einberufene Sitzungen in Absprache mit der Schulleitung und den SV- Lehrern

 

  1. Tipps & Tricks, Musterlösungen

Wie führe ich ein Protokoll?

  • Datum, Beginn und Ende
  • Anwesenheitsliste
  • Alle Anträge, Beschlüsse und anderweitige Entwicklungen

Im Anhang stehen angefertigte Namens-/Teilnehmerlisten und Stimmzettel zur Verfügung!

 

  1. Satzungsänderung:

Die vorliegende Satzung kann verändert werden, sofern eine zweidrittel – Mehrheit des SchülerInnenrats (SR) die erwünschten Veränderungen verabschiedet.

  1. Künftige Projektvorschläge:

 

  • Sommerfest
  • MentorInnen für die 5. Klassen (Einstieg in die SV)

 

 

  1. Verweise und Empfehlungen:

Diese SV- Satzung wurde mit Hilfe des vom Landesverband NRW zur Verfügung gestellten Buchs „LandesschülerInnenvertretung NRW SV- Recht“ erstellt.

Sollten noch Fragen bestehen, sind weitere Bände, sowie die Internetseite des Landesverbands NRW zu empfehlen!

 

Franziska Angenendt und Nilay Akar                                                                 Oberhausen, den 28.06.2017

(Schülersprecherinnen des Schuljahres 2016/2017)