Liebe Schüler*innen und Schüler, liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ab Montag, dem 19.04.2021 wird das Wechselunterricht-Modell weitergeführt. Da die Schulkonferenz unser Konzept einstimmig und ohne Gegenstimme bestätigt und sich das Konzept in den beiden Wochen vor Ostern bewährt hat, werden wir dieses mit einer Stundenplanvariation am Montag starten.

Bitte lest/lesen Sie die nachfolgenden Informationen aufmerksam. Wenn Ihr Rückfragen habt/Sie Rückfragen haben, dann wendet Euch/wenden Sie sich bitte zeitnah an mich oder an Frau Berenwinkel.

Nach Vorgabe des Ministeriums findet der Präsenzunterricht aus Gründen des Infektionsschutzes weiterhin als Wechselunterricht statt. Das von uns im Folgenden präzisierte Modell zur Strukturierung des Unterrichtes haben wir an den Vorgaben des Ministeriums, an den Absprachen mit den beiden Kooperationsgymnasien Oberhausen-Süd (BvS und HHG) und an unseren schulinternen Besonderheiten ausgerichtet.

Die Schüler*innen haben in der Regel fünf Tage Präsenzunterricht innerhalb von zwei Wochen. In den Tagen zwischen den Präsenztagen findet kein Distanzunterricht in Form von Videokonferenzen statt, da die Lehrer mit der jeweils anderen Schülergruppe Unterricht in Präsenz machen. Die Schüler*innen aller Jahrgangsstufen werden mit vor- und nachbereitenden Aufgaben versorgt.

Am 19.04.2021 starten wir mit einer B-Woche des Wechselmodells (siehe unten).

 

Generelle Hinweise zur Einhaltung der Hygienevorschriften

Es gilt das aktuelle Hygienekonzept des Elsa-Brändström-Gymnasiums, welches verbindlich Laufrichtungen und Verhaltensregeln (AHA-Regeln etc.) ausweist.

Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude besteht Maskenpflicht. Es muss entweder eine medizinische Maske oder eine FFP-Maske getragen werden. Das Tragen von Alltagsmasken ist nicht zulässig. Das Gesundheitsamt Oberhausen macht im Falle einer Infektion die Quarantäne-Entscheidung für die Kontaktpersonen vom Tragen einer FFP-Maske abhängig. Es hält das Tragen einer medizinischen Maske für nicht ausreichend, um im Infektionsfall eine Quarantäne zu vermeiden. Wir möchten Euch und Sie über diese Entscheidung des Gesundheitsamtes in Kenntnis setzen, damit Ihr und Sie rechtzeitig die Möglichkeit habt/haben, für Euch/für Ihre Kinder FFP-Masken zu beschaffen, um so eine mögliche Quarantäne zu vermeiden.

 

Allgemeine organisatorische Vorgaben für den Unterricht

Für alle Lehrer*innen und Schüler*innen gilt weiterhin der NEUE Stundenplan.

Wichtig: Der neue Stundenplan ermöglicht den Unterricht auch in den Fächern, die bisher entweder in Mischgruppen oder nur alle zwei Wochen unterrichtet wurden. Er wird den Schüler*innen der SI über die Klassenlehrer*innen und denen der SII über die Beratungslehrer*innen zur Kenntnis gebracht.

Die gesamte Schülerschaft ist bereits in zwei Gruppen aufgeteilt worden: Gruppe A und Gruppe B. Ihr werdet also an jedem Tag Unterricht im Raster des normalen Stundenplans haben, aber entweder nur in der Gruppe A oder nur in der Gruppe B, je nachdem, in welche Gruppe ihr eingeteilt wurdet.

 

Zwei Testungen pro Woche für jede*n Schüler*in

Jede*r Schüler*in muss zwei Mal in der Woche einen Selbsttest durchführen:  Der Besuch der Schule ist ab sofort nach der Vorgabe aus Düsseldorf an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schüler*innen in der Schule erfüllt. Diese Testungen erfolgen in der Unterrichtszeit, in der Regel und nach Möglichkeit innerhalb der ersten drei Stunden des Vormittags.

Jede*r Schüler*in der SII erhält eine Bestätigung über den negativen Selbsttest. Dieses Dokument ist der Nachweis über die reguläre Testung und damit wichtig für die Teilnahme am Präsenzunterricht. In der SI haben die Klassenlehrer*innen den Überblick darüber, welche Schüler*innen wann getestet wurden und welche dem Unterricht fern bleiben müssen.

Ich zitiere weiterhin aus der E-Mail des Ministeriums vom 14.04.21:

  1. Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben (siehe aber auch Nr. 7 und Nr. 12)
  2. Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest (vgl. auch SchulMail vom 15. März 2021).
  3. Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.
  4. Die Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal sind auf Grund des Beamten- oder Arbeitsrechts zur Teilnahme an den Selbsttests verpflichtet.
  5. Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal können die Tests in der Schule oder zu Hause durchführen. Über die Teilnahme sowie im Falle eines positiven Testergebnisses unterrichten sie unverzüglich die Schulleiterin oder den Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Person.
  6. Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
  7. Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
  8. Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
  9. Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt. >> Siehe Testungen der Abiturient*innen.
  10. [Berufsschule]
  11. Soweit für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs Teilzeitunterricht oder in anderen Schulen Unterricht nur an einem Tag oder nur an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in einer Woche erteilt wird, nehmen sie an nur einem Coronaselbsttest teil. >> Bei uns betrifft das die Q1!
  12. [Förderschule]
  13. Das Datum der Selbtstests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdrückliche Regelung in der Coronabetreuungsverordnung trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung.
  14. Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt (siehe dazu Nr. 16). Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
  15. Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich – die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.
  16. Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist. Im Übrigen sollte in der besonders belastenden Anlaufzeit die Testung der Lehrerinnen und Lehrer nicht durch die Ausstellung von sog. Arbeitgeberbescheinigungen über negative Selbsttestungen belastet werden. Da es sich dabei aber um ein attraktives Angebot für alle an Schulen Beschäftigten handelt, sollen hierfür zeitnah die Voraussetzungen geschaffen werden.

Bestätigung der Testungen

Sowohl für Schüler*innen der SII als auch für alle Lehrer*innen stellen wir als Schule eine Bestätigung über die Durchführung eines negativen Selbsttests aus, siehe auch Punkt 13 oben. Für die Schüler der SII setzt der/die Lehrer*in, der/die das Testergebnis kontrolliert, eine Paraphe auf dem vorbereiteten Formular. Dieses erhalten die Schüler*innen nach der ersten Testung und bringen es immer wieder mitund zeigen es den Fachlehrer*innen ihrer Kurse vor.

In der SI haben die Klassenlehrer*innen den Überblick über die regelmäßige und ordnungsgemäße Testung der Schüler*innen.

Die Organisation dieser Testungen läuft ab wie folgt –  dabei wurde Wert auf  die Einhaltung größtmöglicher Hygieneregelungen bei gleichzeitig kleinstmöglichen Unterrichtsausfall gelegt.

Die Testung erfolgt aus organisatorischen Gründen und um Abstands- und Hygienegelungen bestmöglich umzusetzen in zwei „Testzentren“, bei denen eine permanente Durchlüftung möglich ist:  Die Jahrgänge 5-7 werden im D-Gebäude getestet, die Jahrgänge 8-Q1 in der Aula.

Im D- Gebäude wird in allen vier Räumen getestet, die Testung findet für jede  Lerngruppe, die hierfür noch einmal geteilt wird, nach einem rollierenden System an den zwei Tagen von Montag bis Donnerstag statt, an dem sich die jeweilige Lerngruppe im Hause befindet.

Die Selbsttests  werden pro Lerngruppe gleichzeitig in zwei Räumen durchgeführt und  von der jeweils in der Klasse unterrichtenden und einer weiteren sich vor Ort befindenden Lehrkraft betreut. Dadurch befinden sich in jedem Raum maximal 7-8 Schüler*innen und die Testung kann zügig durchgeführt werden. Nach der Testung warten die Schüler*innen auf dem Schulhof, bis die Auswertung durch den/die Fachlehrer*in abgeschlossen ist;  im Falle eines positiven Testergebnisses muss der/die Schüler*in umgehend abgeholt und das Testergebnis durch einen PCR-Test überprüft werden. Erst mit einem negativen Ergebnis eines PCR-Tests darf der/die Schüler*in wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren.

Für die Jahrgänge 8 und 9 erfolgt die Testung in der Aula, aufgrund der Größe des Raumes und der damit verbundenen Möglichkeit, die Abstandsregelungen einzuhalten, kann sich hier die gesamte vor Ort befindliche Lerngruppe gleichzeitig testen, die Selbsttests werden von der Fachlehrkraft und einer weiteren Lehrkraft betreut.

Die EF und die Q1 bekommen die Zeiten für ihre jeweilige Testung am Freitag auf IServ mitgeteilt. Der/die Schüler*in findet sich – unabhängig davon, ob er/sie Unterricht oder eine Freistunde hat – zu dieser Zeit in der Aula ein bzw. wartet mit dem notwendigen Abstand im Wartebereich vor der Aula; falls sich der/die Schüler*in  zu der Zeit im Unterricht befindet, ist er/sie für die Zeit der Testung (15-20 Minuten) vom Unterricht befreit.

Jede/r Schüler*in verlässt die Aula unmittelbar nach der Testung über die Außentreppe, so dass Begegnungen mit anderen größtmöglich vermieden werden, und begibt sich wieder in seinen Unterrichtsraum. Die Ergebnisse der Tests werden nach 15 Minuten von der beaufsichtigenden Lehrkraft abgelesen; es erfolgt im Falle eines positiven Ergebnisses eine umgehende Meldung an den/die  Schüler*in und die Erziehungsberechtigen, der/die Schüler*in muss abgeholt und das Testergebnis durch einen PCR-Test überprüft werden. Erst mit einem negativen Ergebnis eines PCR-Tests darf der/die Schüler*in wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren.

Da die Schüler*innen der Q1 nur an zwei aufeinander folgenden Tagen in die Schule kommen, müssen sie sich laut Vorgabe aus Düsseldorf nur einmal testen.

Alternativ  ist es für alle Schüler*innen möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. In diesem Fall muss der gültige Test an dem Tag von dem/der Schüler*in mit in die Schule gebracht und der Lehrkraft, bei der die Testung durchgeführt wird, vorgelegt werden, an dem die Testung anberaumt ist, andernfalls ist eine Befreiung nicht möglich: Laut Vorgabe aus Düsseldorf  können „Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, […] nicht am Präsenzunterricht teilnehmen“. In diesem Falle arbeiten Schüler*innen zu Hause an Inhalten aus dem Fachunterricht; eine Distanzbeschulung ist nicht möglich, da die Lehrer*innen sich vollumfänglich im Präsenzunterricht befinden.

 

 

Vorgaben für die Sekundarstufe II:

Beschulung der Q2

Die Q2 ist der einzige Jahrgang, dessen Schülerschaft nicht in A und B-Gruppen unterteilt wird. Die Beschulung der Q2 erfolgt wie bisher ausschließlich in den Abiturfächern. Dieser Plan für die Q2 gilt bis Donnerstag, dem 22. April 2021. Dies ist der letzte Schultag der Q2. An diesem Tag haben alle Abiturienten Unterricht nach Plan bis einschließlich der sechsten Stunde. Um 13:40 Uhr erfolgt die Belehrung der Abiturient*innen in der Aula und die Vergabe der Zulassung zum Abitur in zwei Schichten. Anschließend werden die Schüler*innen, die am nächsten Tag die Englisch-Klausur schreiben, getestet oder zeigen ihren Bürgertest vor. Am Freitag, dem 23.04.2021 beginnen wir das Abitur mit der ersten schriftlichen Prüfung im Fach Englisch.

 

Aufteilung der Schülerschaft der Q1 und der EF

Die Aufteilung der Q1 und der EF in A- und B-Gruppen bleibt so erhalten, wie sie vor den Ferien über Herrn Steinbach per E-Mail mitgeteilt wurde.

 

Beschulung der Q1

Folgendes Modell gilt für die Präsenzbeschulung der Q1:

  Mo Di Mi Do Fr
19.4.-23.4. B B A A auf Distanz
   26.4.-30.4. A A B B auf Distanz

In der Q1 werden im Wechselmodell ALLE Stunden – auch die Einzelstunden – in Präsenz unterrichtet. Jeweils freitags findet für die Q1 ausschließlich Distanzbeschulung statt, auch am Nachmittag. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, dass die Fachlehrkraft ihren Kurs einmal vollständig sieht und ggf. einen Abgleich des Lernstandes vornehmen kann. Damit die Distanzbeschulung in den Grundkursen nur Einzelstunden betrifft, wird die 3. Stunde am Freitag (Block 7, freitags 3./4. Stunde) auf den Dienstag verlegt. Dadurch entsteht am Dienstag eine Doppelstunde, am Freitag eine Einzelstunde. Im Detail informieren dann die entsprechenden Fachlehrer*innen die Schüler*innen der Q1.

 

Beschulung der EF

Alle Stunden des Stundenplans – auch die Einzelstunden – werden in Präsenz unterrichtet. Für die EF gilt das gleiche Präsenzbeschulungs-Modell wie für die Sek I: Das bedeutet, dass die Lerngruppen wechselweise kommen und jede Lerngruppe jeden Unterrichtstag einmal innerhalb von zwei Wochen hat. An dem jeweils frei werdenden Tag finden keine Videokonferenzen statt. Die Schüler*innen erhalten vor- und nachbereitende Aufgaben von ihren Lehrer*innen.

  Mo Di Mi Do Fr
19.4.-23.4. B A B A B
   26.4.-30.4. A B A B A

 

 

Vorgaben für die Sekundarstufe I

Alle Stunden des Stundenplans werden im Vormittagsbereich  in Präsenz unterrichtet. Für die SI gilt das gleiche Präsenzbeschulungs-Modell wie für die EF: Das bedeutet, dass die Lerngruppen wechselweise kommen und jede Lerngruppe jeden Unterrichtstag innerhalb von zwei Wochen einmal hat. An dem jeweils frei werdenden Tag finden keine Videokonferenzen statt. Die Schüler*innen erhalten vor- und nachbereitende Aufgaben von ihren Lehrer*innen.

 

  Mo Di Mi Do Fr
19.4.-23.4. B A B A B
   26.4.-30.4. A B A B A

 

Einteilung der Schüler*innen in Gruppe A und Gruppe B

Die Einteilung der Schüler*innen der SI in A-/B-Gruppen von vor den Osterferien bleibt erhalten.

Einzige Ausnahme sind die Kinder, die sich in der Notbetreuung befinden.

 

Offener Unterricht

Die Freiarbeit sowie Indive (soweit das möglich ist) finden ausschließlich in den festgelegten Lerngruppen am Platz statt. Die Projektarbeit sowie die Modularbeit finden ebenfalls in den festgelegten Lerngruppen unter der Aufsicht der im 1. Halbjahr zugeteilten Aufsichten statt.

Die Modularbeit sollte, bis die  gewählten Module abgeholt werden können,  genau wie die Projektarbeit  weiterhin  vornehmlich als „Lernzeit“ genutzt werden. Die Hauptfachlehrer*innen der Jahrgänge 8 (und zunächst auch 9) geben weiterhin Vertiefungsaufgaben an die Schüler*innen, die diese selbstständig in diesen Stunden bearbeiten können.

 

Religion/PPL

Ev./Kath. Religion und PPL wird nicht in klassenübergreifenden Kursen unterrichtet, sondern ausschließlich im Klassenverband. Die Kurslehrer*innen stellen ihren Schüler*innen Aufgaben über IServ zur Verfügung und haben die Möglichkeit, während der Unterrichtstunden in Präsenz Kontakt zu ihren Schüler*innen aufzunehmen, indem sie diese in ihren Klassen aufsuchen.

 

WP II Kurse Jahrgang 8

In der Jahrgangsstufe 8 findet der WP-II-Unterricht ausschließlich in Distanz statt. Hierzu wird montags die 5. Stunde in die 7. Stunde verlegt, damit die Schüler*innen und ggf. auch die Lehrer*innen nach Hause gehen können um von dort an der Videokonferenz teilzunehmen. Der Vorteil ist der, dass diese Stunden dann vom Fachlehrer/von der Fachlehrerin für den gesamten Kurs gehalten werden können und eine Durchmischung der Klassen vermieden wird.

 

WP II Kurse Jahrgang 9

In der Jahrgangsstufe 9 findet der WP-II-Unterricht ebenfalls ausschließlich in Distanz statt, und zwar werden diese Stunden auf den Donnerstagnachmittag verlegt und können dann  in Form einer Videokonferenz abgehalten werden. In der Doppelstunde im Vormittagsbereich bleiben die Schüler*innen in ihren Klassenverbänden in der Schule und werden beaufsichtigt. Sie bearbeiten Vertiefungsaufgaben aus den Hauptfächern, bis sie die Materialien für ihre Modularbeiten abgeholt haben und arbeiten dann an ihren Modulen.

 

Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf

Alle Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden in ihren Klassen festen Lerngruppen zugeordnet und werden ausschließlich dort beschult (es gibt hier auch keine Ausnahme, wenn die Regelschüler*innen z.B. im WP-I  Bereich beschult werden). Frau Beckmann kümmert sich in Absprache mit den Klassen- und Fachlehrer*innen um die Bereitstellung von Aufgaben für den WP-I Bereich. Ansonsten werden die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wie üblich in Präsenz von den Fachlehrer*innen beschult.

 

IVK-Klassen

Die IVK-Klassen werden ausschließlich in den Deutschkursen in den entsprechenden Niveaustufen in Präsenz beschult (Umfang 12 Stunden). In den übrigen Fächern, die im Klassenverband erteilt werden, werden sie von den Fachlehrer*innen in Distanz unterrichtet. Die Teilintegration entfällt bis auf Weiteres.

 

Nachmittagsunterricht in der SI

Nachmittagsunterricht findet für die gesamte Sekundarstufe I ausschließlich auf Distanz statt.

 

Verpflegung und Ganztag

Es gibt weiterhin keinen Mensabetrieb, auch Schollins Snackbar bleibt geschlossen. Alle Schüler*innen müssen sich vollständig selbst verpflegen. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur mit einem Abstand von 1,5 Metern von allen andern Personen erlaubt.

Der gesamte Ganztagsbetrieb inclusive AGs findet nicht statt.

 

Notbetreuung

Die Notbetreuung der Jahrgänge 5 und 6 findet nach wie vor statt, ebenso die Aufsicht der Schüler*innen, die im Ganztag an ihren Aufgaben arbeiten.

 

Leistungsüberprüfungen:

Ab dem Wiederbeginn des Präsenzunterrichts  werden Klassenarbeiten in der SI geschrieben. Die Klassenlehrer*innen und die Fachlehrer*innen teilen den Schüler*innen mit, wann eine Klassenarbeit geschrieben wird. Es werden nicht mehr als zwei Klassenarbeiten pro Schüler*in pro Woche geschrieben. Es ist weiterhin möglich, eine Klassenarbeit durch eine alternative Lernleistung zu ersetzen. Hier gilt das vom Fachlehrer/von der Fachlehrerin festgelegt Abgabedatum.

In der EF wird nur der zweite Klausurdurchgang geschrieben. Die zentralen Klausuren am Ende der EF entfallen. In der Q1 werden alle Klausuren geschrieben. Zum lt. Klausurplan festgelegten Zeitpunkt kommen alle Schüler*innen eines Kurses in die Schule, um die Klausur zu schreiben. Sie werden nach A und B-Gruppe in verschiedenen Räumen untergebracht und beaufsichtigt, damit keine Durchmischung stattfindet.

 

Räume und Vertretung

Die Räume werden durch den aktuellen Vertretungsplan ausgewiesen, aber nur, sofern sie von den ursprünglichen Räumen abweichen.

 

Wir sind uns der durch die zweifache Testung noch einmal gesteigerten  Komplexität des Vorhabens bewusst und hoffen, Ihnen alle Informationen bestmöglich strukturiert übermittelt zu haben. Wir stehen für Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung und hoffen, dass wir alle gesund und guten Mutes durch diese Zeit kommen.

 

Mit herzlichem Gruß

Alice Bienk und die erweiterte Schulleitung des Elsa-Brändström-Gymnasiums